Was tun wenn ...
Wenden Sie sich in dem Falle bitte an einen der unter „Seelsorgeteam“ aufgeführten Mitarbeiter um einen Termin zu vereinbaren.
In akuten Notfällen ist 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche ein Seelsorger über die Pforte des Krankenhauses (Tel. 631) zu erreichen
Um zeitnah einen Termin für die Beerdigung festzulegen, wenden Sie sich an einen örtlichen Bestatter ihrer Wahl. Die Bestatter haben die Möglichkeit, auch außerhalb der Öffnungszeiten des Pfarrbüros Beerdigungsmessen und Beisetzungstermine auf dem Friedhof zu terminieren. Vor der Beisetzung wird Sie dann der zuständige Seelsorger besuchen, und die Einzelheiten der Trauerfeier mit Ihnen besprechen.
Möchten Sie einen bestimmten Seelsorger mit der Beerdigung betrauen, geben Sie das bitte beim Bestatter an. Nach Möglichkeit kommen wir dann Ihrem Wunsch nach.
Melden Sie sich dazu, am besten persönlich, einem der beiden Pfarrbüros. Dort können Sie die Tauftermine erfahren. Vor der Taufe wird Sie dann der taufende Priester oder Diakon kontaktieren, um die Einzelheiten abzusprechen. Bitte beachten Sie, dass Sie mindestens einen katholischen Taufpaten benötigen. Da die Tauftermine in unserem Dienstplan langfristig festgelegt werden, ist es nicht möglich sich einen bestimmten Priester oder Diakon für die Taufe auszusuchen. Auch kann es sein, dass mehrere Kinder zum gleichen Termin getauft werden.
Vor den Sommerferien schreiben wir alle uns bekannten Eltern von Kindern im ausgehenden 2. Schuljahr an und informieren über die Erstkommunion, welche dann nach einer längeren Vorbereitung nach Ostern im 3. Schuljahr stattfindet. Sollten Sie keine Informationen bekommen haben, obwohl Ihr Kind im 3. Schuljahr ist, melden Sie sich im Pfarrbüro.
Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit einem Priester. Die Kontaktdaten finden Sie unter „Seelsorgeteam“. Allgemeine Beichtgelegenheit ist außerdem eine halbe Stunde vor den Vorabendmessen in St. Marien und St. Peter.
Nach den Herbstferien erhalten alle Jugendlichen, die im kommenden Schuljahr 16 Jahre alt werden oder sind eine Einladung für die Firmvorbereitung. Solltest Du 15 Jahre alt sein und bis zu den Herbstferien keine Einladung bekommen haben, melde Dich im Pfarrbüro.
Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro, um einen Termin für die Hochzeit festzulegen. Dort sagt man Ihnen, welche Unterlagen Sie benötigen. Bitte geben Sie auch an, ob Sie im Rahmen einer Messe oder eines feierlichen Wortgottesdienste heiraten wollen.
In der Regel sind alle Hochzeiten eines Jahres am Jahresanfang angemeldet. Wir laden dann alle Brautpaare im Februar oder März zu einer Informationsveranstaltung ein. Dort treffen Sie den Kirchenmusiker und den Küster und können schon erste Absprachen bezüglich der musikalischen Gestaltung des Blumenschmuckes treffen. Hier erfahren Sie auch, welcher Priester oder Diakon bei Ihrer Hochzeit assistieren wird. Etwa 6 Wochen vor der Hochzeit findet dann ein Gespräch statt, bei dem das „Ehevorbereitungsprotokoll“ erstellt wird. Hier werden Sie über die rechtlichen Hintergründe der kirchlichen Eheschließung informiert. Natürlich wird hier auch über den Ablauf der Feier gesprochen.
Setzen Sie sich dazu mit dem Pfarrer der Gemeinde in Verbindung.
Die Krankensalbung ist das Sakrament zur „Stärkung in der Krankheit“ und zur „Vorbereitung auf den Tod“. Wenn Sie vor einer großen Operation stehen oder ernstlich erkrankt sind, können Sie jederzeit über das Pfarrbüro einen Termin mit einem der Priester vereinbaren.
Die Krankensalbung ist, entgegen landläufiger Meinungen, nicht Voraussetzung, um in den Himmel zu kommen. Sie soll auch nicht erst „im letzten Moment“ gespendet werden.
Beachten Sie daher, dass Sie über den seelsorglichen Notruf über die Zentrale des Krankenhauses zwar immer einen Seelsorger, aber nicht immer einen Priester erreichen.
Ein vertrauliches Gespräch mit einem Priester steht am Beginn des Verfahrens. Ein Seelsorger der Heimatgemeinde kann genauso Ansprechpartner sein wie ein Ordensangehöriger. Im Vordergrund des Dialogs steht der Anlass, sich der Kirche wieder anzuschließen. Bedingung ist, dass der Bewerber keiner zweiten Glaubensgemeinschaft angehört.
Sichtbares Zeichen einer erneuten Aufnahme ist eine schlichte Feier mit dem Pfarrer und zwei Zeugen. Sie ist zugleich Glaubensbekenntnis und "Friedensschluss" mit der Kirche, so dass der Seelsorger im Auftrag des Bischofs die Wiederaufnahme bestätigt. Die Pfarrei hilft dabei, Formalitäten zu erledigen.
In unserer Gemeinde ist es üblich, dass Seelsorger oder Kommunionhelfer einmal im Monat alte und kranke Menschen besuchen, die ans Haus gebunden sind oder aus anderen Gründen nicht mehr zu den Gottesdiensten gehen können. Mitunter wissen Betroffene oder ihre Angehörigen gar nicht, dass es diesen Dienst gibt.
So bitten wir Sie, wenn in ihrer Familie oder in der Nachbarschaft jemand nicht mehr am Gottesdienst teilnehmen kann, nachzufragen, ob er nicht diesen Dienst beanspruchen möchte.
Im Kontakt mit dem Pfarrbüro wird dann alles weitere geregelt.
Unsere 3 versierten Pfarrsekretärinnen im Pfarrbüro St. Marien und St. Peter stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn sie „Papierkram“ erledigen müssen. Hier erhalten Sie pfarramtliche Zeugnisse oder Auszüge aus dem Taufregister.
Das Pfarramt führt darüber hinaus auch ein Pfarrsiegel und kann mit diesem Siegel auch Lebensbescheinigungen für die Rentenversicherung oder Fotokopien von Zeugnissen oder anderen Dokumenten beglaubigen. Diese Beglaubigungen sind auch gegenüber staatlichen Stellen gültig.